Hallo,
vielleicht kann Beim Thema Zuzahlung aus eigner Erfahrung hier ein klein wenig zur allgemeinen Klärung beitragen.
Aus irgendwelchen Gründen gibt es
Krankenhäuser, die "Übernachtungen" im Schlaflabor
in ihren hausinternen Definitionen als Vollstationär erklären.
Für vollstationäre Tage im Krankenhaus ist laut fünftem Buch Sozialgesetzbuch §39 Absatz 4 eine Zuzahlung zu leisten.
Für
teilstationäre Behandlungen sind keine Zuzahlungen zu zahlen.
Jetzt kommt der entscheidende Punkt:
Das Bundesversicherungsamt hat schon 2002 nach einer Klages eines Mitglieds des SoVD
http://www.presseportal.de/meldung/374655
ganz klar definiert wann eine Behandlung als Voll- und wann sie nicht als Vollstationär anzusehen ist.
Siehe Link
http://www.bundesversicherungsamt.de/nn ... 2002.pdfIn
Der entscheidende Satz steht auf
Seite 36 im 3ten Absatz der linken Spalte. Da diese Aussage von 2002 ist steht hier als Zuzahlung noch 9€, das ändert aber an der Einschätzung des Bundesversicherungsamts zur Einkategorisierung der Untersuchungsart nichts.
Demnach
ist es unerheblich wie das Krankenhaus die Behandlung
definiert, egal ob es eine Erst- oder eine Überprüfungsuntersuchung ist, es ist in
jedem Fall eine teilstationäre Behandlung.
Wenn in der Vergangenheit, zu Unrecht, Zuzahlungen für solche Untersuchungen geleistet wurden, so könne diese, ich glaube für die letzten 10 Jahre von der Krankenkasse wieder zurück gefordert werden.
Ich selbst mache diesen Kampf schon seit 10 Jahren mit. Zwar muss ich immer wieder mit den gleichen Argumenten, mal dem Krankenhaus, mal der Krankenkasse darlegen, dass sie nicht berechtigt sind von mir Geld zu verlangen, jedoch musste ich am Ende nie zahlen.
Trotzdem muss ich sagen würde ein solches Verhalten von Krankenhäusern gut in die Alte Fernsehsendung: „Nepper, Schlepper, Bäuernfänger“ passen.
In der Hoffung einigen hier mit meinen Erfahrungen weiterhelfen zu können wünsche ich allen hier viele erholsame Nächte
Holger Stedem