Schnarchen und Schlafapnoe

Diagnose, Therapie und Behandlung

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Aktuelle Zeit: 18. Mai 2012, 16:47

Foren-Übersicht » Rund um Schlafstörungen, Schnarchen, Schlafapnoe » Allgemeines

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 30 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Zuzahlung bei der Kontrolle im Schlaflabor
BeitragVerfasst: 29. Apr 2009, 06:25 
Offline
noch neu hier

Registriert: 23. Apr 2009, 08:42
Beiträge: 5
Wohnort: Niedersachsen
Hallo,

mein Mann war für eine Nacht zur Kontrolle im SL, wir haben jetzt wieder eine Rechnung über die Zuzahlung für 2 Tage bekommen, also ich find das ganz schön heftig, er ist abends um 18 Uhr hin und am nächsten Morgen um 8.30 Uhr wieder heim, müssen wir trotzdem für 2 Tage zahlen???

LG
Ruesseltier31

_________________
Trend 210 Flex Line, Aqua Trend III-H5, Opus nasale Maske, Flexi-Fit 407, Druck 10 mbar


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 29. Apr 2009, 06:54 
Offline
Foren-Urgestein

Registriert: 10. Okt 2008, 10:01
Beiträge: 108
Wohnort: Reichshof
Hallo,

genau kann ich es nicht sagen,aber ich meine mal gelesen zu haben,das wenn man abends ins SL kommt und morgens wieder geht,dann nur für einen Tag eine Zuzahlung leisten muß.
Aber ich denke ein Anruf bei der KK kann da genauere Klärung verschaffen.


LG

Danny

_________________
zur Zeit ResMed Auto Set CS 2
Maske Ultra Mirage
IPAP 11-20 EEPAP 8

Bin nicht selber betroffen,sondern mein Mann

Wer Rechtschreibfehler findet,darf sie behalten


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 29. Apr 2009, 08:42 
Offline
Erfahrenes Foren-Urgestein
Benutzeravatar

Registriert: 8. Nov 2007, 19:01
Beiträge: 211
Wohnort: Herford
Hey

Genau genommen ist das doch grad das was viele SL praktizieren, weil die KK`en die Kosten für ein SL ungern übernehmen, zumindest eine stationäre Behandlung in einem SL ablehnen, bzw. die Kosten nicht tragen u auf ambulante Behandlung bestehen.

Und genau das ist, so wie es gelaufen ist eine ambulante Behandlung im SL gewesen, oder ist er auch verpflegt worden?!

Gruß
Jens

_________________
.. des Nachts zu Darth Vader mutiert
mit:

ResMed S8 AutoSet Spirit
mit
HumaidAir 3i Luftbefeuchter (disuse)
im
CPAP-Modus ; 9,2 mbar
und
Mirage Quattro Full Face Maske

"... die Macht möge mit euch sein ... !"


Zuletzt geändert von JensB2001 am 29. Apr 2009, 09:16, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 29. Apr 2009, 08:48 
Offline
eifriger Forennutzer

Registriert: 15. Feb 2005, 21:11
Beiträge: 49
Hallo,
wenn eine Zuzahlung für 2 Tage berechnet worden ist, hat das Schalflabor den Fall stationär abgerechnet. Der Patient hat pro Behandlungstag 10 € zu zahlen. Eine Behandlung über Nacht sind nunmal 2 Tage. Ist für den Patienten ärgerlich.

LG. Ewald

_________________
Resmed S9, Mirage Liberty Full-Face von Resmed, Druck 11 mb


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 29. Apr 2009, 09:32 
Offline
noch neu hier

Registriert: 23. Apr 2009, 08:42
Beiträge: 5
Wohnort: Niedersachsen
Hallo,

er hat am Sonntagabend Abendbrot bekommen und am Montagmorgen Frühstück.

LG

_________________
Trend 210 Flex Line, Aqua Trend III-H5, Opus nasale Maske, Flexi-Fit 407, Druck 10 mbar


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 29. Apr 2009, 09:58 
Offline
Erfahrenes Foren-Urgestein
Benutzeravatar

Registriert: 8. Nov 2007, 19:01
Beiträge: 211
Wohnort: Herford
Hey

Tja u somit war es stationär..u das an zwei Tagen...ergo ergibt sich entsprechende Zuzahlung...das ist also so korrekt.

Gruß
Jens

_________________
.. des Nachts zu Darth Vader mutiert
mit:

ResMed S8 AutoSet Spirit
mit
HumaidAir 3i Luftbefeuchter (disuse)
im
CPAP-Modus ; 9,2 mbar
und
Mirage Quattro Full Face Maske

"... die Macht möge mit euch sein ... !"


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 5. Mai 2009, 13:22 
Offline
eifriger Forennutzer
Benutzeravatar

Registriert: 17. Nov 2007, 05:53
Beiträge: 34
Wohnort: nähe Mainz / Alzey
Hallo
bei mir wurde auch eine Zuzahlung bei der Kontrolluntersuchung gefordert.
Auf meinen Einspruch hin, kam dann heraus, dass das Krankenhaus nicht korrekt abgerechnet hatte. Es wurde eine staionäre Aufnahme verbucht, doch es handelt sich um eine teilstationäre ( hoffentlich habe ich mich bei den Ausdrücken richtig erinnert ), bei der KEINE zuzahlung berechnet werden darf.

Also nochmal nachhaken.

Gruss Darth Peter

_________________
Diagnose: Schwergradiges obstruktives Schalfapnoe-Syndrom 04/2007 ( 300 Aussetzer p/N, bis zu 1 min Durchschnittl. 27 sec )
Heinen + Löwenstein Phönix 2 Auto C flex ( 6 - 12 mbar ) mit Resmed Ultra Mirage ohne LB

euer Darth Peter


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Zuzahlung für den Besuch im Schlaflabor
BeitragVerfasst: 14. Jun 2009, 22:17 
Offline
noch neu hier

Registriert: 31. Mai 2009, 09:11
Beiträge: 7
Wohnort: Mansfeld
Wenn man nicht von der Zuzahlung befreit ist muß man für den Besuch im SL zuzahlen.
Wie im Krankenhaus.

_________________
Gerät:De Vilbiss CPAP LT Plus.
Atumluftbefeuchter: HC 100,Befeuchtungskammer HC 300
Maske:Mirace Full Face Mask Series 2 von ResMed


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 15. Jun 2009, 07:53 
Offline
Foren-Urgestein

Registriert: 24. Mai 2006, 09:46
Beiträge: 151
Also,
die Zuzahlung bezieht sich ja darauf, dass man zu hause gewisse Aufwendungen auch hätte (Essen/Duschen usw) und diese sich nun "spart". Bei meinem letzten Besuch im SL habe ich der Rechnung von 20 EUR widersprochen, da ich um 19:00 Uhr kam, nix zu Essen bekam (wollte ich auch nicht) und morgens vor dem Frühstück (hatte keins bestellt) wieder ging, habe dann nix mehr davon gehört.

Gruß
immie

_________________
Gerät: Weinmann SomnoComfort
Maske: Mirage Swift
Druck: 8 mbar


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 15. Jun 2009, 08:00 
Offline
noch neu hier

Registriert: 10. Mai 2009, 09:28
Beiträge: 8
Wohnort: Münsterland
Hallo,

mir wurde bei der Anmeldung im Krankenhaus gesagt, dass ich keine Zuzahlung für das SL bezahlen müsse. Sollte die KK sich diesbezüglich trozdem melden, soll ich mich mit der Verwaltung in Verbindung setzten. Die würden das regeln. Ich bin gesetzlich versichert.

LG

Kerstin

_________________
Weinmann SOMNO balance WM 27410 mit LB
APAP 6/12
Opus Nasal Pillow Mask, seit dem 08.05.09


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 17. Jun 2009, 23:47 
Offline
Schreibt gern und viel hier

Registriert: 19. Feb 2009, 08:52
Beiträge: 76
An alle die zuzahlen - wo habt ihr eure Infos her???

Man muß gar nix zuzahlen. Dies ist eine Teilbehandlung und keine Vollbehandlung. Leider haben die meisten Mitarbeiter bei den Kassen keine Ahnung. Ich war schon 3 mal im Schlaflabor und musste nix zuzahlen.

Und bei der Therapie zuhause nicht vergessen - Stromkostenzuschuss. Erzählt einem auch keine Seele bei der Krankenkasse.

Nachtrag: Und im übrigen habe ich da auch geduscht und gegessen. Bleibt trotzdem teilstationär und kostet nix.

_________________
CPAP-Gerät: Mallinckrodt GoodKnight 418S (kaputt)
CPAP-Gerät: Mallinckrodt GoodKnight 418P (Leihgerät - mittlerweile auch kaputt)
CPAP-Gerät: REMstar M-Series C-Flex (Leihgerät)
DRUCK: 9 mbar
Maske: ResMed Swift FX
GKV: AOK
Versorger: Air Products Medical


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 18. Jun 2009, 15:16 
Offline
Erfahrenes Foren-Urgestein
Benutzeravatar

Registriert: 8. Nov 2007, 19:01
Beiträge: 211
Wohnort: Herford
Hey..

Alsom Abens rein, norgens raus, ohne Verpflegung..was somit ambulant ist u keiner Zuzahlun bedarf...wurde doch schon geklärt..

Gruß
Jens

_________________
.. des Nachts zu Darth Vader mutiert
mit:

ResMed S8 AutoSet Spirit
mit
HumaidAir 3i Luftbefeuchter (disuse)
im
CPAP-Modus ; 9,2 mbar
und
Mirage Quattro Full Face Maske

"... die Macht möge mit euch sein ... !"


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Nepper, Schlepper, Bauernfänger
BeitragVerfasst: 4. Sep 2009, 08:58 
Offline
noch neu hier

Registriert: 3. Sep 2009, 09:05
Beiträge: 2
Hallo,
vielleicht kann Beim Thema Zuzahlung aus eigner Erfahrung hier ein klein wenig zur allgemeinen Klärung beitragen.

Aus irgendwelchen Gründen gibt es Krankenhäuser, die "Übernachtungen" im Schlaflabor in ihren hausinternen Definitionen als Vollstationär erklären.

Für vollstationäre Tage im Krankenhaus ist laut fünftem Buch Sozialgesetzbuch §39 Absatz 4 eine Zuzahlung zu leisten.

Für teilstationäre Behandlungen sind keine Zuzahlungen zu zahlen.

Jetzt kommt der entscheidende Punkt:

Das Bundesversicherungsamt hat schon 2002 nach einer Klages eines Mitglieds des SoVD

http://www.presseportal.de/meldung/374655

ganz klar definiert wann eine Behandlung als Voll- und wann sie nicht als Vollstationär anzusehen ist.

Siehe Link

http://www.bundesversicherungsamt.de/nn ... 2002.pdfIn

Der entscheidende Satz steht auf Seite 36 im 3ten Absatz der linken Spalte. Da diese Aussage von 2002 ist steht hier als Zuzahlung noch 9€, das ändert aber an der Einschätzung des Bundesversicherungsamts zur Einkategorisierung der Untersuchungsart nichts.

Demnach ist es unerheblich wie das Krankenhaus die Behandlung definiert, egal ob es eine Erst- oder eine Überprüfungsuntersuchung ist, es ist in jedem Fall eine teilstationäre Behandlung.

Wenn in der Vergangenheit, zu Unrecht, Zuzahlungen für solche Untersuchungen geleistet wurden, so könne diese, ich glaube für die letzten 10 Jahre von der Krankenkasse wieder zurück gefordert werden.

Ich selbst mache diesen Kampf schon seit 10 Jahren mit. Zwar muss ich immer wieder mit den gleichen Argumenten, mal dem Krankenhaus, mal der Krankenkasse darlegen, dass sie nicht berechtigt sind von mir Geld zu verlangen, jedoch musste ich am Ende nie zahlen.

Trotzdem muss ich sagen würde ein solches Verhalten von Krankenhäusern gut in die Alte Fernsehsendung: „Nepper, Schlepper, Bäuernfänger“ passen.

In der Hoffung einigen hier mit meinen Erfahrungen weiterhelfen zu können wünsche ich allen hier viele erholsame Nächte

Holger Stedem

_________________
Respironics REMstar/auto, CPAP, 10mbar, ProfileLite M


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Zuzahlung bei der Kontrolle im Schlaflabor
BeitragVerfasst: 29. Jul 2010, 12:34 
Offline
eifriger Forennutzer

Registriert: 14. Apr 2009, 09:02
Beiträge: 33
Wohnort: Nördl. Karlsruhe
Hallo Leute.

Zuzahlung bei SL-Untersuchung, hat sich etwas geändert?

Meine KK verlangt gerade 20€ Zuzahlung für einen Krankenhausaufenthalt in 2008!, der sich aber als SL-Untersuchung herausstellte. Nach längerem telef. Disput mit der KK meine Frage:

Gibt es inzwischen eine Unterscheidung bezüglich der Zuzahlung ob die Untersuchung im SL
mit "Vollpension" war oder ob es sich nur
um "Übernachtungen ohne Frühstück" handelt?

Gruss
Romeo


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Zuzahlung bei der Kontrolle im Schlaflabor
BeitragVerfasst: 31. Jul 2010, 09:21 
Offline
noch neu hier

Registriert: 3. Sep 2009, 09:05
Beiträge: 2
Hallo Tiefschlafsucher,
meinem Wissen hat sich nichts geändert. Aber das Problem ist halt, dass wir als Patienten zwischen den Stühlen sitzen.
Ich glaube dass viele Schlaflabore eine Nacht im SL als vollstationäre Behandlung klassifizieren, wahrscheinlich weil es dann einen höheren Tagesatz von der Krankenkasse gibt.
Das Bundes Versicherungs- Amt hat sich da ja vor Langen ganz klar dazu geäußert(siehe mein Posting), dass unabhängig davon, ob es etwas zu essen gibt oder nicht ein Aufenthalt im Schlaflabor der Art nach eine Teilstationäre Behandlung ist.

Dadurch ist die Deklarierung einer solchen Behandlung als Vollstationär nicht zulässig.

Die 10€ Zuzahlung zieht das Krankenhaus dann aber im Regelfall gleich für die Krankenkasse ein.
Unverschämterweise dann auch noch gleich für 2 Tage("Aufnahme-" und "Endlassungstag") was ja, wenn man es unabhängig von der Tatsache sieht, dass es eh nicht rechtmäßig ist überhaupt eine Zuzahlung zu verlangen, bedeutet, dass für ein Tag immer doppelt bezahlt wir, da es ja immer einen gibt der kommt und einen der geht und beide müssen für den selben Tag die Zuzahlung entrichten.
Wenn die Krankenkassen erst mal das Geld haben muss der Patient ja aktiv werden, was viele wahrscheinlich erst gar nicht machen und spätestens nach einer negativen Antwort der KK nicht weiter am Ball bleiben. Ich habe fest gestellt, dass viele Sachbearbeiter der KK sich mit dem Sachverhalt gar auskennen und man unter Umständen sich an "höhere Etagen" wenden muss um sein Recht zu bekommen.
Da ich das Spiel nun ja am eigenen Leib schon öfter erleben musste mache ich es seit ein paar Jahren so, dass ich im Krankenhaus keine Zuzahlung mehr leiste, denn dann muss dass Krankenhaus bzw. die Krankenkasse im nachhinein aktiv werden und mir nachweisen, dass sie diese Zahlung zu recht erheben dürfen. Das gibt zwar meistens im Krankenhaus ein paar Diskussionen aber es funktioniert.

Gruss
Holger

_________________
Respironics REMstar/auto, CPAP, 10mbar, ProfileLite M


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 30 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste

Foren-Übersicht » Rund um Schlafstörungen, Schnarchen, Schlafapnoe » Allgemeines

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste


Sie dürfen keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie dürfen keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de

Sponsorhinweis

»Goethe tat es, Sokrates auch. Mindestens 20 % der Deutschen terrorisieren ihre Bettpartner mit nächtlichen Schnarchkonzerten und erreichen dabei mitunter den Geräuschpegel einer Kettensäge.«
NDR Fernsehen, Redaktion Medizin