Schnarchen und Schlafapnoe

Diagnose, Therapie und Behandlung

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 Betreff des Beitrags: GdB
BeitragVerfasst: 29. Nov 2010, 08:41 
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Hallo zusammen,
ich habe seit März ein Beatmungsgerät, da bei mir Schlafapnoe festgestellt
wurde. Hatte im Schnitt pro Stunde 60 Aussetzer und die längsten um die 2
Minuten. Seit ich dieses Gerät habe bin ich wieder ausgeschlafener und die
ganzen Werte passen auch wieder. Nun liest man ja jede Menge über diese
Krankheit. Daher meine Fragen an Sie, ist diese Krankheit nun eine
Behinderung? Und wenn ja, wie bekommt man eine Bestätigung? Und was bringt
einem diese Bestätigung?


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 Betreff des Beitrags: Re: GdB
BeitragVerfasst: 29. Nov 2010, 10:11 
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Beiträge: 25
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Hallo, Räusper!

Bin auch gerade dabei, die OSA zum Grund zu nehmen, einen GdB zu beantragen, wobei ich nach einem Arbeitsunfall vor einigen Jahren bereits eine MdE von 30% habe.
In diesem Zusammenhang habe ich in diesem Forum gelernt, dass es für uns Apnoiker wohl 20%GdB gibt, was auch aus der Tabelle anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm hervorgeht.
Werde Dich auf dem Laufenden halten.

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Grüsse
Holger
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 Betreff des Beitrags: Re: GdB
BeitragVerfasst: 29. Nov 2010, 10:47 
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Danke vorerst,
und wohin muss ich wenden, damit ich den GdB anerkannt bekomme?
Und bringt der ganze Aufwand auch etwas?

Grüße


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 Betreff des Beitrags: Re: GdB
BeitragVerfasst: 29. Nov 2010, 11:12 
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Beiträge: 25
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Je nach Grad der Behinderung gibt es z.B. Steuerfreibeträge, Vergünstigungen bei Versicherungen, Verbesserungen beim Kündigungsschutz ...
Insgesamt hängt das natürlich von der Höhe Deines GdB ab.
Die zuständigen Stellen sind - glaube ich - in den Bundesländern verschieden, in NRW sind es seit 2008 die Kreisverwaltungen bzw. Landratsämter.
Frag einfach bei Deiner Gemeindeverwaltung nach, die wissen das am Besten.
Ob Dir der Aufwand etwas bringt, kannst nur Du ganz allein für Dich entscheiden.

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 Betreff des Beitrags: Re: GdB
BeitragVerfasst: 30. Nov 2010, 07:59 
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Wie gesagt, ich bin da auch gerade erst am Anfang (=Antragstellung).
Tatsächlich werden die GdBs der Einzel-Erkrankungen addiert. Steuerfreibeträge ("Nachteilsausgleich") gibts ab 30%: Guckst Du hier: http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-nachteilsausgl4.pdf.
Die Anträge kann man bei den meisten zuständigen Behörden auch im Netz finden, oft sogar direkt ausfüllen, allerdings nicht online stellen, da eine rechtsgültige Unterschrift notwendig ist und ggf. vorliegende Gutachten oder Arztberichte etc. beigefügt werden sollen/müssen.
Im Langtext heißt die Angelegenheit:
... Antrag nach §69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) ... zur Feststellung einer Behinderung, eines - höheren - Grades der Behinderung (GdB), - weiterer - gesundheitlicher Merkmale sowie Ausstellung eines - neuen - Ausweises.

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 Betreff des Beitrags: Re: GdB
BeitragVerfasst: 4. Dez 2010, 00:28 
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crispin2006 hat geschrieben:
Tatsächlich werden die GdBs der Einzel-Erkrankungen addiert.

Nein, das werden sie definitiv nicht!
Es wird auf der Basis der vorhandenen Behinderungen ein Gesamt-GdB gebildet. Eine Addition der Einzel-GdBs findet ausdrücklich nicht statt.

Für SAS, welches per CPAP therapiert wird, sehen die versorgungsmedizinischen Grundsätze einen GdB von 20 vor. Ob man den aber bekommt, das steht in den Sternen.
Ausserdem hat man echte Vorteile im Rahmen des Nachteilsausgleiches erst mit einem GdB von mindestens 50, damit die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft. Vor einigen Jahren bekam man den Ausweis noch hinterhergeschmissen. Das ist heute deutlich anders.

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 Betreff des Beitrags: Re: GdB
BeitragVerfasst: 4. Dez 2010, 14:40 
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Danke für den Hinweis, ich habe meinen Antrag gerade erst abgeschickt und warte jetzt auf die Reaktion. Hier bei uns das Amt für Jugend und Soziales am Kreis zuständig.

Ich hatte aber an anderer Stelle gelesen, dass die Einzel-GdBs addiert werden, natürlich nur bis max 100%.

Wie versprochen, werde ich euch auf dem Laufenden halten, wenn's gewünscht wird.

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 Betreff des Beitrags: Re: GdB
BeitragVerfasst: 22. Dez 2010, 16:39 
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Einzel-GdB´s werden nicht addiert !
Für eine Apnoe mit notwendiger Beatmungstherapie werden 20% anerkannt.
Wenn eine Beatmungstherapie nicht möglich ist, sogar 50%.
Eine leichte Apnoe ohne Erfordernis eines Beatmungsgerätes wird vernachlässigt.
Einen Steuerfreibetrag erhält man ab 30%.
Nachteilsausgleiche und den Status "Schwerbehindert mit Ausweis" in der Regel erst ab 50%.


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 Betreff des Beitrags: Re: GdB
BeitragVerfasst: 22. Dez 2010, 22:19 
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Heute bekam ich einen Bescheid vom Versorgungsamt durch den VdK zugestellt in dem mein Erhöhungsantrag abgelehnt wurde! Momentan liege ich bei 40 %. Auch ein vorliegendes Schlafapnoe-Syndrom bedeute nicht, dass man automatisch um 10 % höher eingestuft werde, stand da zu lesen. Es bestehe jedoch die Möglichkeit zum Widerspruch. :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: GdB
BeitragVerfasst: 23. Dez 2010, 18:04 
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Aber sicher. Automatisch geht das natürlich nicht, aber da muß aber schon einiges bei Dir schiefgelaufen sein.

Ich habe seit 2003 einen GdB von 30%, seit 2009 dann 40% und ab 2010 (erst nun wurde die Schlafapnoe festgestellt) eventuell mehr. Ab 30% GdB bekommt man neben der Behinderungsbestätigung ein zusätzliches Schreiben zur Vorlage beim Finanzamt.
Mit diesem Schreiben bekommt man dann einen Steuerfreibetrag.
Wenn man dieses Schreiben nicht einreicht, gibt es natürlich nichts.


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 Betreff des Beitrags: Re: GdB
BeitragVerfasst: 12. Jan 2011, 19:50 
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Hallo

Wenn du "NUR" die Apnoe hast, die mit einem Gerät behandelt werden kann, bekommst du einen GDB von 20 anerkannt. Alleine damit erreichst du nix. Erst bei weiteren Beeinträchtigungen kannst du u.U. mehr erreichen (siehe meinen Thread GDB hier im Forum).

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 Betreff des Beitrags: Re: GdB
BeitragVerfasst: 20. Jan 2011, 17:41 
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Ich habe seit Oktober 2010 einen GdB 70 mit Merkzeichen "G"

Bislang war bei mir nur bei der letzten Erhöhung ein Schreiben wegen der Reduzierung der KFZ-Steuer auf 50 v. H. für das FA dabei. Der Steuerfreibetrag wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Letztmalig also auf der von 2010 die auch 2011 gültig ist. Einfach von Arbeitgeber anfordern, eintragen lassen und an den AG zurückgeben. Hier reicht aber nicht der Bescheid, sondern es muss der Ausweis vorgelegt werden da nur auf diesem die Gültigkeitsdauer für gewöhnlich steht.

Der Freibetrag ist dann nicht erst ab dem Zeitpunkt der Anerkennung gültig sondern schon für das ganze Jahr der Feststellung. In meinem Fall z.B. wird der Freibetrag für den GdB 70 nicht erst ab Oktober gültig sondern für das ganze jahr 2010. Eine Rückrechnung vom AG gibt es allerdings nicht sondern hier ist der Freibetrag in der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Ab dem Eintrag auf der Lohnsteuerkarte ist bzw. sollte dieser dann auf der Gehaltsabrechnung bereits berückstichtig sein.

Wie das ab 2012 aussieht wenn es dann wirklich keine Lohnsteuerkarten mehr gibt, also wie ich kontrollieren kann ob der Steuerfreibetrag denn berücksichtigt wurde, ist mir schleierhaft, denn auf meiner Gehaltsabrechnung ist das nicht klar erkennbar. Und bislang musste ich den immer auf der Karte nachtragen lassen. Also gebe ich die Schwerbehinderung bei jeder Einkommenssteuererklärung mit an. Lieber doppelt berücksichtigt als gar nicht. :D

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 Betreff des Beitrags: Re: GdB
BeitragVerfasst: 21. Jan 2011, 20:40 
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Und welche Gültigkeitsdauer nimmt das FA dann? Bei mir war in noch keinem Bescheid eine Gültigkeit des GdB vermerkt nur auf dem Ausweis!?

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 Betreff des Beitrags: Re: GdB
BeitragVerfasst: 22. Jan 2011, 01:58 
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Bei meinem letzten Bescheid vom Versorgungsamt in Nürnberg bekam ich einen GdB 50. Da stand keine Gültigkeit drauf. Auf dem Ausweis dann "unbefristet".

Nun bekam ich im letzten Jahr den ersten Bescheid vom Landesamt für soziale Dienste in Schleswig mit GdB 60 und ein par Monate Später mit GdB 70 und Merkzeichen "G". Die Bescheide jeweils ohne Gültigkeitsdauer und auf dem Ausweis steht "bis 2025". Und deswegen beharrte das FA in Rendsburg auf den , akzeptierte den Bescheid als Grundlage für den Eintrag des Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte nicht und schickte mich wieder weg.

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 Betreff des Beitrags: Re: GdB
BeitragVerfasst: 27. Mai 2011, 21:45 
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Hallo, momentan habe ich einen GdB von 40 %. Ich hatte über den VdK eine Höherstufung meines GdB aufgrund des Schlafapnoe-Syndroms gestellt, was aber abgelehnt wurde. Mir unverständlich. Ein Schlafapnoe-Syndrom ist ja eine chronische Erkrankung und andauernde Behinderung. Ich hatte eigentlich mit einer Höherstufung von 20 % gerechnet. :roll: Gruss Jörg.

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