Schnarchen und Schlafapnoe

Diagnose, Therapie und Behandlung

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Foren-Übersicht » Folgen der Schlafapnoe und des Schnarchens » Beruf und Karriere

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 Betreff des Beitrags: gesetzliche Grundlage?
BeitragVerfasst: 5. Sep 2011, 11:51 
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Hallo
ich bin neu hier, habe jedoch seit 2009 eine Schlafapnoe, die mit CPAP-Maske behandelt wird.
Bis dato arbeite ich nachts, aber da es für mich eine Belastung darstellt wegen der schlechten Schlafhygiene möchte ich gerne wissen wo es gesetzlich verankert ist,dass man vom Nachtdienst befreit werden kann.
Daher meine Bitte: kann mir einer sagen, wo ich die Gesetzesinformation zum Verbot der Nachtarbeit finden kann.
LG Morle


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 Betreff des Beitrags: Re: gesetzliche Grundlage?
BeitragVerfasst: 5. Sep 2011, 18:20 
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morle hat geschrieben:
Bis dato arbeite ich nachts, aber da es für mich eine Belastung darstellt wegen der schlechten Schlafhygiene möchte ich gerne wissen wo es gesetzlich verankert ist,dass man vom Nachtdienst befreit werden kann.
Daher meine Bitte: kann mir einer sagen, wo ich die Gesetzesinformation zum Verbot der Nachtarbeit finden kann.
LG Morle


Hallo Morle,

wenn Dir das wichtig ist würde ich Nägel mit Köpfen machen:
  • Einschätzung vom Arzt besorgen.
  • Mit dem Arbeitgeber reden. Ist der kooperativ brauchst Du keinen Anwalt. Manchmal bekommt man ja sogar Dinge im Leben, die einem gar nicht zustehen.
  • Liegt eine Notwendigkeit vor und ist der Arbeitgeber nicht kooperativ, dann würde ich gleich eine Strategie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zurechtlegen und umsetzen. Hilft ja nix.

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 Betreff des Beitrags: Re: gesetzliche Grundlage?
BeitragVerfasst: 17. Sep 2011, 08:43 
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Beiträge: 4
Hallo
vielen Dank für eure Antworten!
:razz:
habe mich in der Zwischenzeit bei meiner Gewerkschaft erkundigt, ob es einen Rechtsanspruch gibt, bekam aber eine negative Antwort.
Auch der DGB konnte mir nicht weiterhelfen. Hier hieß es, ich müßte erst die Arbeit verweigern, warten auf die Abmahnung, dann die Kündigung und erst dann könnte man klagen aufgrund der Erkrankung. Das ist mir aber zu riskant.
Jetzt habe ich den Antrag für Schwerbehinderung gestellt. Sollte mit meinen Erkrankungen (Schlafapnoe, Bandscheibenvorfall LWS, Depression, Magenbypass) zumindest die Gleichstellung (mind. 30% GDB) bekommen, könnte ich auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz klagen.
Jetzt heißt es warten auf die Antwort des Landesamt.
Ich werde euch auf dem Laufenden halten.
LG
Morle
:lol:


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 Betreff des Beitrags: Re: gesetzliche Grundlage?
BeitragVerfasst: 18. Sep 2011, 00:32 
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Kannst Du denn mit Deinen Betriebsrat nicht darüber sprechen ?
Das wäre für mich eine Anlaufstelle

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 Betreff des Beitrags: Re: gesetzliche Grundlage?
BeitragVerfasst: 29. Nov 2011, 10:59 
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Hallo
habe meinen Bescheid über Schwerbehinderung bekommen. 20% GDB!
Berücksichtigt wurde die Schlafapnoe, leider der Bandscheibenvorfall, der Magenbypass und die Depression nicht. Ich werde jetzt Einspruch einlegen und hoffe, dass es zumindest bis 30% kommt.
Muss am Donnerstag 1.12. auch noch zum Amtsarzt. Ich habe doch ein wenig Angst, dass ich etwas falsches sage, bin ziemlich aufgeregt deswegen.
LG morle


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 Betreff des Beitrags: Re: gesetzliche Grundlage?
BeitragVerfasst: 1. Dez 2011, 22:15 
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Hallo morle

Eine Gleichstellung kannst du erst stellen wenn du einen GdB von 30 hast. Das müßte bei deinen Befunden schon möglich sein.

Habe einen gesamt GdB von 30.
Einzeln: Schlafapnoe GdB 20,
Bandscheibenschaden GdB 20,
sofort bewilligt worden.

Gruß
Thomas

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 Betreff des Beitrags: Re: gesetzliche Grundlage?
BeitragVerfasst: 2. Dez 2011, 18:15 
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Registriert: 10. Jun 2011, 18:35
Beiträge: 50
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Hi morle

Erst wenn du deinen GdB 30 hast, kannst du über eine Gleichstellung etwas bewirken.

_________________________________________________________________________

zur Info:

....Was versteht man unter Gleichstellung?
Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit  schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.
Rechtsgrundlage: § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 68 Absatz 2 und 3 SGB IX.
Was bewirkt die Gleichstellung?
Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen „Status" wie schwerbehinderte Menschen.
Auswirkungen:
besonderer Kündigungsschutz,
besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht,
Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung,
Betreuung durch spezielle Fachdienste.
jedoch nicht:
Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente.....

....Anhaltspunkte für eine behinderungsbedingte Gefährdung eines Arbeitsplatzes können unter anderem sein:
wiederholte/häufige behinderungsbedingte Fehlzeiten,
behinderungsbedingt verminderte Arbeitsleistung auch bei behinderungsgerecht ausgestattetem Arbeitsplatz,
dauernde verminderte Belastbarkeit,
Abmahnungen oder Abfindungsangebote im Zusammenhang mit behinderungsbedingt verminderter Leistungsfähigkeit,
auf Dauer notwendige Hilfeleistungen anderer Mitarbeiter,
eingeschränkte berufliche und/oder regionale Mobilität aufgrund der Behinderung....

Gruß
Thomas

P.S.
Gegen den Bescheid musst du Widerspruch einlegen, am besten du gehst mal zum VDK.

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 Betreff des Beitrags: Re: gesetzliche Grundlage?
BeitragVerfasst: 16. Dez 2011, 16:46 
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Registriert: 5. Sep 2011, 11:44
Beiträge: 4
Hallo
habe meinen Termin beim Amtsarzt hinter mir.
Er befreit mich von der Nachtarbeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr.
Ich kann mich noch gar nicht richtig freuen. Habe Angst, dass der Arbeitgeber jetzt sagt er habe für diese Arbeitszeiten keinen Arbeitsplatz für mich und mir daher einen Aufhebungsvertrag anbietet. Ich habe zwar OP bedingt(im Dez Bypass-OP) von Januar bis Juli nur über Tag gearbeitet und es hat funktioniert, aber richtig freuen kann ich mich erst, wenn alles mit meinem Arbeitgeber klar ist und ich dieses auch schriftlich habe.

Das mit der Klage gegen meinen Arbeitgeber (leidensgerechter Arbeitsplatz) geht nur, wenn ich einen gdb von 30 % und die Gleichstellung habe, daher habe ich Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Das ist aber nur der letzte Ausweg, wenn jetzt das mit dem Amtsarzt auch nicht klappen sollte.

Ich hoffe, dass mein nächster Nachtdienst (Heiligabend) mein letzter Nachtdienst ist.
" In guter Hoffnung" liebe Grüße und frohe Festtage wünscht euch
Morle


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